Nassraumabdichtung einer Turnhalle
Nassraumabdichtung einer Turnhalle
Verbundabdichtung
Gutachten
Rohrbach a.d. Ilm
In einer im Jahr 2007 errichteten Turnhalle waren an den Deckenuntersichten unterhalb einiger Duschanlagen mit Nassraumabdichtung Feuchteschäden vorhanden. Aus diesem Grunde wurde die Abdichtung der verschiedenen Duschanlagen mit mehreren Bauteilöffnungen überprüft.
Aufgabenstellung:
Im Rahmen eines Klageverfahrens wurden als Ursache für die Feuchteschäden verschiedene technische Mängel der Nassraumabdichtung der Duschen behauptet. In einem Gerichtsgutachten waren die Behauptungen zu überprüfen sowie zu den Mangelbeseitigungskosten Stellung zu nehmen.
Feststellungen und Auswertung – mangelhafte Nassraumabdichtung
Von der Klägerin waren Haarrisse in der Abdichtung behauptet worden. Solche Risse konnten bei den durchgeführten Bauteilöffnungen nicht festgestellt werden. Die verwendete Kunstharz-Verbundabdichtung wies jedoch bereichsweise eine poröse, leicht klebrige Struktur auf; teilweise lagen auch Feuchtigkeitseinschlüsse vor. Bei einer Bauteilöffnung trennten sich die Schichten teilweise sehr leicht innerhalb der Verbundabdichtungsschicht. Dieses Verhalten ist sehr untypisch für solche Verbundabdichtungen. Als mögliche Ursache kommt im Wesentlichen eine unsachgemäße Herstellung in Frage (unzureichende Durchmischung der Komponenten, ungeeignete klimatische Randbedingungen).
In den verschiedenen Duschanlagen wurden drei verschiedene Verbundabdichtungssysteme für die Nassraumabdichtung verwendet, wobei überall Unterschreitungen der Mindesttrockenschichtdicken festgestellt wurden. Im entsprechenden Merkblatt (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB: „Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“, 2005) werden folgende Mindesttrockenschichtdicken gefordert:
- für Kunststoff-Mörtelkombinationen („flexible Dichtschlämme“): 2 mm
- für Reaktionsharzabdichtungen: 1 mm
- für Kunststoffdispersionen: 0,5 mm
Feststellungen und Auswertung – Eckformteile der Nassraumabdichtung
Im Leistungsverzeichnis waren Eckformteile für die Fugenbänder in Eckbereichen vorgesehen. Bei verschiedenen Bauteilöffnungen vor Ort wurden keine Formteile gefunden. Stattdessen waren die Fugenbänder lediglich eingeschnitten und überlappt. In diesen Bereichen wurden dann auch entsprechende Fehlstellen in der Abdichtung festgestellt. Die Ausführung der Ecken ist technisch mangelhaft. Wasser kann an diesen Stellen unter die Abdichtung gelangen.
Feststellungen und Auswertung – Abdichtungsanschluss der Nassraumabdichtung an Bodenabläufen
Bei weiteren Bauteilöffnungen wurden Bodenabläufe freigelegt und untersucht. In den großen Duschräumen bestanden die Abläufe aus einem Grundelement in der Betondecke, einem Aufstockelement, welches auf der Höhe der Unterkante des Estrichs abschloss, sowie einem passenden Aufsatzelement. Die Abdichtung wurde auf einen Flansch des mittleren Aufstockelements geführt. Die Haftung der Abdichtungsschicht auf dem Flansch war jedoch teilweise nicht ausreichend.
Ein Anschließen der Verbundabdichtung an einen Klebeflansch entspricht dabei dem anzuwendenden ZDB-Merkblatt für Verbundabdichtungen. Üblich ist es zwar, derartige Verbundabdichtungen an einen Flansch des obersten Aufsatzelements anzuschließen, doch spricht erst einmal nichts dagegen, die Abdichtung auf einen Flansch des unteren Ablaufelements aufzubringen, insofern der dann entstehende Raum zwischen Klebeflansch und Fliesenbelag mit einem geeigneten, feuchtigkeitsunempfindlichen Material verfüllt wird.
In einer Lehrerdusche wurde die Verbundabdichtung nur stumpf an das verwendete Aufsatzelement gestoßen. Eine wasserdichte Verbindung zwischen Abdichtung und Ablauf kann so nicht erreicht werden.
Zu Verbundabdichtungen mit Fugenbändern als Nassraumabdichtung
Grundsätzlich sind Verbundabdichtungen, wie hier verwendet, in ungestörten Flächenbereichen meist gut funktionsfähig, wenn ein für die konkreten Belastungen (chemisch, mechanisch) geeignetes Material verwendet wird. Allerdings weist das Einbinden von Fugenbändern in solche Verbundabdichtungen ein sehr hohes Schadensrisiko auf, weil zum einen häufig die dauerhafte Haftung der Verbundabdichtungen mit den Fugenbändern bei Wasserbelastung unzureichend ist und zum anderen die Verklebung der Bänder in den Stoßbereichen untereinander bis heute technisch nicht zufriedenstellend gelöst ist. Die praktische Begutachtung zeigt hier regelmäßig Ablösungen und Undichtigkeiten, weshalb die Verwendung solcher Verbundabdichtungen in Verbindung mit Fugenbändern –insbesondere bei hoch beanspruchten Nassräumen im öffentlichen Bereich – sehr kritisch zu betrachten ist.
Eine zuverlässige Anwendung solcher Verbundabdichtungen ist damit nur dann möglich, wenn aufgrund entsprechender Planung auf die Fugenbänder verzichtet werden kann oder wenn eine weitere, untere Abdichtungsschicht mit hoher Zuverlässigkeit vorhanden ist (Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195-5). In letzterem Fall dient die Verbundabdichtung vor allem als Schutz vor hygienischen Problemen bei ansonsten durchfeuchteten Bodenaufbauten.
Zusammenfassung
Hoch beanspruchte Nassräume, wie hier die Duschräume einer Turnhalle, müssen sehr sorgfähltig abgedichtet werden. Eine einfache Nassraumabdichtung, wie sie für private Badezimmer völlig ausreichend ist, ist bei ständiger Wasserbelastung häufig nicht dauerhaft dicht. Dies liegt in den meisten Fällen in der unzureichenden Ausbildung der Fugenbänder, die insbesondere in den Eckbereichen und Fugenbereichen eingebaut werden. Die Nassraumabdichtung haftet sehr häufig kaum auf den Fugenbändern, weiter ist die Verbindung der Fugenbändern untereinander kaum ausreichend wasserdicht. Dabei handelt es sich nicht zwangsläufig um handwerliche Ausführungsfehler. Häufig sind bereits unzureichende Materialien ursächlich für spätere Undichtigkeiten.