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Posted on 2016-05-06 Written by Elmar Erdell

Kommunwand: unzureichende Bauwerksabdichtung

Kommunwand: unzureichende Bauwerksabdichtung

Kommunwand: unzureichende Bauwerksabdichtung

Bauwerksabdichtung

Gutachten

Antdorf

Bei der Errichtung einer Doppelhaushälfte mit einem Keller, bestehend aus einer Beton-Bodenplatte und Kelleraußenwänden aus Mauerwerk (Ziegelbauweise), im Jahr 2011 wurde bereichsweise keine Bauwerksabdichtung im erdberührten Bereich eingebaut. Nachdem nach starken Regenereignissen der Keller nach Angabe bis knapp unter die Kellerdecke mit Wasser volllief, seien die Ziegel-Außenwände erneut von außen abgedichtet worden. Auch nach dieser Sanierung sei es nach Angabe der Eigentümer bei starken Regenfällen zu Wassereintritten gekommen, die auf eine fehlende beziehungsweise mangelhafte Abdichtung der Bodenplatte, der Kommunwand und deren Anschlüssen zurückzuführen seien.


Aufgabenstellung

Im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens war ein Gutachten zu erstellen, in dem die behaupteten Ursachen für die wiederkehrenden Wassereintritte untersucht werden sollten.


Feststellungen

Beim Ortstermin war im gesamten Keller die Betonbodenplatte sichtbar. Auf der Oberseite war keine Abdichtung vorhanden. Die Kommunwand besteht aus Ziegelmauerwerk, errichtet aus Ziegel-Fertigteilen. Die Kommunwand wurde an ein bereits vorhandenes Gebäude angeschlossen. Raumseitig ist keine Abdichtung vorhanden.


Im gesamten Keller sind an verschiedenen Stellen Abflussrohre zu erkennen, die die Bodenplatte durchdringen.


Vor Ort wurden Fotos aus der Bauzeit vorgelegt, die auf Nachfrage beim Gericht auch zur Gutachtenerstellung verwendet werden durften. Hieraus war unter anderem ersichtlich, dass für die Rohrdurchführungen keine speziellen Abdichtungsmaßnahmen vorgesehen waren. Weiterhin war auf den Fotos erkennbar, dass im Bereich der Kommunwand auf Höhe der Bodenplatte nur ein Trennstreifen aus Mineralwolle eingebaut wurde und die Kommunwand, wie die anderen Kellerwände auch, als Ziegelfertigteile vor Ort montiert wurden.

KommunwandKommunwand


Auswertung

Bei dem streitgegenständlichen Gebäude sind die Kellerwände aus Ziegelfertigteilen errichtet worden. Im Bereich der Kommunwand ist bei dieser Montageweise keine Abdichtung der der Mauerwerkswand von der Außenseite her möglich, da diese aufgrund der bereits vorhandenen Bestands-Bebauung nicht von außen zugünglch ist. Auf der Innenseite lag das Ziegelmauerwerk frei, eine Abdichtung von der Raumseite her entspricht jedoch nicht den anerkannten Regeln der Technik für Naubauten. Der Kommunwand fehlt damit eine Abdichtung.


Anhand von Bildern aus der Bauzeit ist weiterhin davon auszugehen, dass die Bodenplatte nicht als WU-Beton-Konstruktion errichtet wurde.


Gemäß DIN 18195-1:2000-08 ist grundsätzlich von der höchsten Wasserbelastung auszugehen, solange kein geringerer Lastfall der Wasserbelastung nachgewiesen werden kann. Es lag nach Angabe kein Baugrundgutachten vor, aus dem die Wasserbelastung am Grundstück hervorgehen würde. Aufgrund der örtlichen Lage (angrenzender See, leichte Hanglage) ist erst einmal nicht davon auszugehen, dass eine geringere Wasserbelastung vorliegen könnte und es ist – insofern kein Baugrundgutachten eingeholt wird – von drückendem Wasser bis mindestens Geländeoberkante als maßgebendem Lastfall der Wasserbelastung auszugehen. Im vorliegenden Fall war eine Abdichtung gegen drückendes Wasser darüber hinaus auch vertraglich gefordert. Die vorhandene Bauwerksabdichtung genügt jedoch nicht den Anforderungen bei dieser angesetzten Was¬serbelastung. Ursächlich ist ein unzureichendes Gesamtabdichtungskonzept des Kellers.


Für die nachträgliche Erstellung einer funktionsfähigen Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser muss der gesamte Keller neu abgedichtet werden, da hier eine einfache, isolierte Sanierung der Kommunwand entsprechend der anerkannten Regeln der Technik für Neubauten technisch nicht durchführbar ist.


Zusammenfassung: Auch eine Kommunwand muss ggf. abgedichtet werden

Druckwasserdichte Abdichtungen erdberührter Bauteile sind immer als geschlossene Wanne auszubilden. Wenn zwei Keller gleichzeitig errichtet werden und die Abdichtung der Bodenplatten und Kelleraußenwände von einem Keller in den anderen Keller „durchläuft“, muss die Kommunwand nicht wasserdicht ausgebildet werden. Anders war es in diesem Fall, wo ein neuer Keller an einen schon bestehenden Keller angebaut wurde. Da hier kein wasserdichter „Gesamtkeller“ mehr erstellbar war, hätte für das neu errichtete Gebäude ein eigener druckwasserdichter Keller, inklusive druckwasserdicht ausgebildeter Kommunwand, erstellt werden müssen. Dies war nicht der Fall. Eine Sanierung solcher Keller ist nachträglich mit sehr hohem Aufwand verbunden, da als einzige Lösung häufig die Erstellung eines neuen, druckwasserdichten Betonkellers (weiße Wanne) unter dem Bestandsgebäude in Betracht kommt.

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Dr.-Ing. Elmar Erdell
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