Erdell.de Bausachverständigenges. mbH München

089-38377199-0
Adresse
info@erdell.de
  • Leistungen
    • Gerichtsgutachten
    • Öffentliche Bestellung und Vereidigung
    • Baugutachter in München
  • Fachgebiete
    • Bauwerksabdichtung
    • Dächer
    • Fassaden
    • Schimmel
    • Wärmeschutz
    • Allgemeine Schäden
  • Projekte
  • Sachverständiger
  • Kontakt
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Posted on 2015-12-14 Written by Elmar Erdell

Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahme?

Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahme?

Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahme?

Wärmeschutz

Gutachten

Ramersdorf-Perlach

Wann endet eine Instandhaltungsmaßnahme und wann beginnt eine Modernisierung? Und welche Kosten sind Modernisierungskosten? Die Beantwortung der Fragen ist sehr relevant, denn nur Modernsierungskosten können offenbar über Mieterhöhungen auf die Mieter umgelegt werden. In einem Gerichtsgutachten wurde dieser Frage von uns nachgegangen. Es handelte sich konkretum umfangreiche Wärmedämmmaßnahmen (WDVS) an einem Wohnblock.


Aufgabenstellung

Bei einem Wohnblock wurden durch den Eigentümer umfangreiche Wärmedämmmaßnahmen (WDVS) mit den damit verbundenen Randarbeiten durchgeführt. Zusätzlich wurden voher offene Laubengänge zu Fluren mit Fenstern umgewandelt. Die Kosten für die Arbeiten wurden als Modernisierungskosten in Mieterhöhungen für die Mieter umgelegt. Ein Mieter behauptet nun, dass keine Modernisierung vorlag sondern überwiegend Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Insbesondere wurde auch eine tatsächliche Einsparung von Energie bestritten. Es war nun zu untersuchen ob die einzelnen Arbeiten zu einer Modernisierung oder zu einer Instandhaltung zugehörig waren und ob tatsächlich eine Einsparung von Energie zu erwarten ist.


Feststellungen zur Instandhaltungsmaßnahme

Durch das Gericht wurde vorgegeben, dass die Fassade noch nicht instandsetzungsbedürftig gewesen sei. Das WDVS war also als Modernisierungsmaßnahme einzustufen. Der Umbau der ehemaligen Laubengänge zu unbeheizten Fluren mit Fenstern, die nun als Pufferzone zum Außenklima dienen, führt ebenfalls zu einer Einsparung von Energie und ist damit als Modernisierung einzustufen. Des Weiteren war für eine fachgerechte Ausführung des WDVS die Attikaabdeckungen der Dachterrassenbrüstungen anzupassen, sowie die Absturzsicherung vor Fenstern zu ändern, so dass diese Arbeiten auch Folgen der Modernisierung darstellen und keine Instandhaltungsmaßnahme. Die Hinzuziehung eines Architekten, eines Brandschutz-Fachplaners und eines Statikers und die Einstellung der Kosten hierfür in die Mieterhöhung in Verbindung mit der energetischen Modernisierung war ebenfalls korrekt.


Lediglich vollständige Erneuerung des Brüstungsgeländers auf den Dachterrassen war für die durchgeführte Modernisierung nicht notwendig, sondern stellten eine Instandhaltungsmaßne dar. Die Kosten hierfür waren also aus der Mieterhöhung heraus zu nehmen.


Die Unterscheidung zwischen Instandhaltungsmaßnahme und Modernisierung ist häufig gar nicht so einfach. Im Wesentlichen kommt es darauf an, ob bereits zu sanierende Schäden vorliegen, dann handelt es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme. Die rechtlichen Begriffe werden dabei von den Gerichten ausgelegt, die sinnvollerweise dem Gerichtssachverständigen für den jeweiligen Fall konkrete Vorgaben liefern, wie dies auch hier der Fall war.

« Zurück

Dr.-Ing. Elmar Erdell
Leopoldstraße 244
80807 München
Deutschland
Tel.: 089 - 38 37 71 99 - 0
E-Mail: info@erdell.de
  • Leistungen
    • Gerichtsgutachten
    • Baugutachter in München
  • Fachgebiete
    • Bauwerksabdichtung
    • Dächer
    • Fassaden
    • Allgemeine Schäden
    • Schimmel
    • Wärmeschutz
  • Projekte
  • Sachverständiger
  • Kontakt
© Copyright 2018 www.erdell.de All Rights Reserved
Kontakt Impressum Datenschutz
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}