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Posted on 2016-03-02 Written by Elmar Erdell

Wasserschaden Balkon und Fenster

Wasserschaden Balkon und Fenster

Wasserschaden Balkon und Fenster

Feuchtigkeitsschäden

Gutachten

Aschheim

Eine Wohnung weist Wasserschäden im Bereich des Küchenfensters (raumseitig) sowie an der Unterseite des Balkons auf. Beim Küchenfenster stellte sich bereits anhand des sichtbaren Schadensbildes heraus, dass die Wasserschäden nicht durch ein falsches Nutzerverhalten, sondern durch einen mangelhaften Fensteranschluss erzeugt werden. Die Schäden an der Balkonuntersicht weisen auf eine mangelhafte Abdichtung des Balkons hin, welcher deshalb saniert werden muss.


Aufgabenstellung

Im Rahmen eines Gutachtens sollte die Ursache für Wasserschäden im Bereich eines Fensters in der Küche und an der Untersicht eines Balkons festgestellt werden. Dabei sollte geklärt werden, ob die Wasserschäden am Fenster in der Küche auf bauliche Mängel oder auf das Nutzerverhalten zurückgeführt werden kann.

 

Zum Wasserschaden Balkon und den Fenstern/h2>
Das Küchenfenster befindet sich an der Nordaußenwand. Unter dem Fenster befindet sich ein Heizkörper. Die Außenwand der Heizkörpernische ist eine Leichtbaukonstruktion. Die Fassade zwischen den Fenstern und der darunterliegenden Leichtbaukonstruktion besteht aus einer Massivbaukonstruktion mit außen angebrachtem Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS). Am westlichen Fensteranschluss und am westlichen Anschluss der Leichtbaukonstruktion unter dem Fenster an die massive Außenwand sind großflächig bräunliche Wasserflecken vorhanden. Das Schadensbild lässt erst einmal auf von außen eindringendes Wasser schließen und ist untypisch für ein Schadensbild, wie es durch unzureichendes Heiz- und Lüftungsverhalten verursacht wird. An den Fensteranschlüssen außen sowie an den Anschlüssen der Leichtbaukonstruktion hinter dem Heizkörper sind außenseitig leichte Abrisse zum Fassadenputz vorhanden, über die Wasser in die jeweiligen Anschlüsse von außen eindringen kann. Ob zusätzlich zu diesen Problemen auch Wasser an anderer Stelle des auf der Außenfassade angebrachten Wärmedämm-Verbundsystems eindringt (z. B. im Bereich weiter oben liegender Fensteranschlüsse) und sich in der Wärmedämmschicht des Wärmedämmverbundsystems bis zu den Fensteranschlüssen in der Küche verteilt, wäre durch weitergehende Untersuchungen noch zu klären gewesen, die hier jedoch erst einmal vom Auftraggeber zurückgestellt wruden. Anhand des reinen Schadensbildes kann jedenfalls ausgeschlossen werden, dass es sich um von den Bewohnern verursachte Schäden handelt, beispielsweise um Schäden durch Tauwasserausfall infolge unzureichendem Heiz- und Lüftungsverhalten.

Wasserschaden_bei_Heizung_090041Wasserschaden

Die streitgegenständliche Wohnung liegt im 2. Obergeschoss. Insgesamt besitzt das Gebäude 3 Obergeschosse, an denen jeweils ein Balkon auf der Südseite angeschlossen ist. An der Untersicht des Balkons im 3. Obergeschoss sind großflächig Anstrichschäden und im südöstlichen Bereich auch leichte Ablösungen einer dünnen Spachtelschicht vorhanden. Das Schadensbild lässt auf von oben durch den Balkon im 3. Obergeschoss dringendes Wasser schließen, offensichtlich ist die Abdichtung des Balkons über dem Balkon der streitgegenständlichen Wohnung undicht, was zu entsprechenden Wasserdurchtritten führt. Solche Wasserdurchtritte können auch noch mehrere Stunden, eventuell auch noch einen Tag später, nach der eigentlichen Wasserbelastung (Regen, Blumengießen etc.) stattfinden. Neben der Problematik des weiteren Schadensfortschritts am Balkon selbst wird hierdurch auch die Nutzung des darunter liegenden Balkons eingeschränkt, da der Balkon nicht nur während den eigentlichen Regenzeiten mit Wasser beaufschlagt wird und gleichzeitig das abtropfende Wasser direkt von der Balkonuntersicht abtropft und nicht damit der gewisse Schutz durch den darüber liegenden Balkon entfällt.

 

Notwendige Sanierung

Die nicht regensicheren Anschlüsse des Fensters und der Leichtbaukonstruktion unter dem Fenster in der Küche an der Nordaußenwand müssen überarbeitet werden um weiter Wassereintritte zu verhindern. Die Balkone müssen saniert werden, indem z. B. eine fachgerechte Abdichtung nach DIN 18195-5 aufgebracht wird. An der Untersicht des Balkons im 3. Obergeschoss muss der Farbanstrich und gegebenenfalls die dünne Spachtelschicht erneuert bzw. ausgebessert werden.

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Dr.-Ing. Elmar Erdell
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