Nutzerverhalten (Heiz-, Lüftungs- und Möblierungsverhalten)
Bei Streit um Schimmel in einer Mietwohnung muss in aller Regel die Frage geklärt werden, ob die Schimmelbildung auf einen Fehler des Bauwerks (wärmeschutztechnsicher Mangel, nicht ausreichend funktionsfähige Lüftungsanlagen etc.) oder auf das Bewohnerverhalten, also das Lüftungsverhalten, Heizverhalten oder Möblierungsverhalten zurückzuführen ist. In der Regel führen wir hierfür messtechnische Untersuchungen währen der kalten Jahreszeit durch. Da Kurzzeitmessungen keine verlässlichen Ergebnisse liefern können, führen wir hier Langzeitmessungen über mehrere Tage oder Wochen durch. Durch rechnerische Auswertungen kann dann klar angegeben werden, ob das Heiz- und Lüftungsverhalten im Messzeitraum ausreichend war, um konkret eine Schimmelpilzbildung zu vermeiden. Da es viele verschieden Möglichkeiten gibt, eine Wohnung ausreichend zu belüften um die relative Luftfeuchtigkeit auf ein unschädliches Maß zu halten, entsteht bei dieser Messmethode auch kein Streit darüber, wie häufig und wie lange gelüftet werden muss. Der eine Bewohner kippt gerne sein Fenster, der andere pflegt eine Stoßlüftung. Beide Ansätze können durchaus erfolgreich sein.